Immobilienrecht
Immobilienrecht erfasst bebaute und unbebaute Grundstücke, die Errichtung, die Nutzung und die Veränderung von Bauwerken.
Immobilien stehen in vielfältigen, oft komplexen Rechtsbeziehungen, die sich auf das Zivilrecht und auf das öffentliche Recht erstrecken.
Im Zivilrecht werden diese durch das Baurecht, insbesondere zu Gewährleistungs- und Abrechnungsfragen, das Architekten- und Ingenieurrecht, das Mietrecht in Bezug auf Wohnungen und Gewerbe, das Wohnungseigentumsrecht, das Vergaberecht sowie das Immobilienkaufrecht geregelt.
Im Verwaltungsrecht sind vor allem das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, das Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht, das Straßen- und Wegerecht, das Wasserrecht und das Umweltrecht von Bedeutung.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, private und öffentliche Betriebe, Unternehmen, Städte, Gemeinden und Verbände sowohl außergerichtlich und als auch gerichtlich zu allen grundstücks- und bauwerksbezogenen Fragen von A bis Z.